Grüne: Rechtsanspruch auf Geldleistung
Berlin: (hib/AW) Nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen soll von Gewalt betroffenen Frauen ein Rechtsanspruch auf Geldleistung für den Aufenthalt in einem Frauenhaus oder einer vergleichbaren Einrichtung eingeräumt werden. In einem entsprechenden Antrag (19/15380) fordert sie die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem dieser Rechtsanspruch festgeschrieben wird. Zudem sollen gemeinsam mit den Trägern bundesweit einheitliche Arbeits- und Qualitätsstandards für Frauenhäuser und ähnliche Einrichtungen festgelegt werden. Der neue Rechtsanspruch auf Geldleistung soll den Zugang zu den Schutzeinrichtungen sowie die Inanspruchnahme der dortigen Dienstleistungen in Form von psychologischer Betreuung und Beratung verbessern. Dadurch werde ein erheblicher Beitrag geleistet, Frauenhäuser und ähnliche Einrichtungen im gesamten Bundesgebiet abzusichern, heißt es im Antrag der Grünen.