Prüfungen bei Nachrichtendienstrecht
Berlin: (hib/STO) Um einen etwaigen Änderungsbedarf beim Nachrichtendienstrecht geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/15219) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/14602). Wie darin mit Stand vom 13. November ausgeführt wird, sind die „Prüfungen innerhalb der Bundesregierung zu möglichem Änderungsbedarf im Bereich des Nachrichtendienstrechts“ noch nicht abgeschlossen.