Fördermittel für den Breitbandausbau
Berlin: (hib/HAU) Seit dem 1. Januar 2018 wurden nach Angaben der Bundesregierung 446 Anträge für eine Förderung des Breitbandausbaus gestellt, „seit dem 1. August 2018 ausschließlich für Glasfaserprojekte“. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/13847) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/13356) hervor. Beantragt worden seien Fördermittel in Höhe von 1,38 Milliarden Euro. Für die 219 genehmigten Anträge seien Fördermittel in Höhe von 788,77 Millionen Euro bewilligt worden.
Von den 212,72 Millionen Euro an ausgezahlten Fördergeldern seien 55,94 Millionen Euro (rund 26 Prozent) auf Beratungsleistungen entfallen, heißt es weiter. Hintergrund dieser Verteilung sei, dass die Förderung von Beratungsleistungen nicht ausschließlich der Vorbereitung und Durchführung von Förderprojekten diene - sie also nicht zwingend in einen Antrag auf Infrastrukturförderung nach der Bundesförderrichtlinie münden müsse. Die Kommunen könnten sich beispielsweise Analysen der Ist-Situation erstellen oder Förderprojekte nach Landesprogrammen vorbereiten lassen, schreibt die Regierung. Es könne also keine direkte Beziehung zwischen Unterstützung von Beraterleistungen und Antragstellung im Bundesförderprogramm hergestellt werden.
Darüber hinaus erfolge die Beratungsleistung bei dem Bundesförderprogramm im Rahmen der Antragsvorbereitung und Antragstellung sowie bei der Durchführung des Vergabeverfahrens. Der Mittelabfluss für die Beratungsleistungen müsse somit vor dem Mittelabfluss für den Netzausbau erfolgen. Demgegenüber könne der Mittelabfluss des Förderprojektes erst mit Erreichung der ersten Meilensteine der baulichen Umsetzung erfolgen.
Die Beratungsleistungen werden der Vorlage zufolge einmalig und maximal mit 50.000 Euro pro Kommune gefördert. Eine Überwachung der Arbeit der beratenden Unternehmen liege in erster Linie beim jeweiligen Auftraggeber, beispielsweise der Kommune, schreibt die Bundesregierung. Beratungsleistungen würden ebenfalls von den Ländern zur Verfügung gestellt und gemeinsam eingesetzt. Hier würden landesseitig eigene Vorgaben gemacht oder zentrale Leistungen zur Verfügung gestellt. Weiter heißt es in der Antwort, „einige wenige Fälle“, in denen es Anhaltspunkte dafür gebe, dass die Beratung und die Überwachung dieser Beratung zu Interessenkonflikten geführt haben könnten, würden derzeit geprüft.