Breitbandausbau in „grauen Flecken“
Berlin: (hib/HAU) Das beihilferechtliche Verfahren der EU-Kommission zur Genehmigung der Rahmenregelung für die Förderung des Breitbandausbaus in „grauen Flecken“ ist nach Angaben der Bundesregierung bereits weit vorangeschritten und soll zeitnah nach Konstituierung der neuen Kommission abgeschlossen werden. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/14971) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/14551) hervor. Da der Entwurf der Förderrichtlinie vom Ergebnis des Genehmigungsverfahrens abhängig sei, werde dieser parallel erarbeitet und nach Genehmigungserteilung finalisiert, heißt es in der Antwort weiter.
Was die Umsetzung der europäischen Richtlinie (Europäischer Kodex für die elektronische Kommunikation - Richtlinie (EU) 2018/1972) angeht, so wird dies laut Bundesregierung „im Rahmen einer großen Novelle des Telekommunikationsgesetzes erfolgen“. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erarbeiteten gegenwärtig einen Referentenentwurf, heißt es in der Vorlage.