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25.11.2019 Auswärtiges — Antwort — hib 1326/2019

Syriakische Minderheiten in der Türkei

Berlin: (hib/AHE) Die syriakisch-orthodoxe, die chaldäisch-katholische und weitere in der Türkei vertretene syriakische Konfessionen haben keinen rechtlichen Status, dürfen keine Geistlichen ausbilden und nehmen keinen Einfluss auf den Religionsunterricht in den staatlichen allgemeinbildenden Schulen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/13799) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor (19/13248). Die Abwahl des obligatorischen (sunnitisch-islamischen) Religionsunterrichts sei für syriakische Schüler möglich. Bei dem Gebrauch der syriakischen Sprache (Aramäisch) bestünden seit Anfang der 2000er Jahre keine Einschränkungen mehr. Es bestehe allerdings aktuell keine Möglichkeit, an staatlichen allgemeinbildenden Schulen Aramäisch-Unterricht zu nehmen - anders als etwa bei kurdischen Sprachen. Mit Blick auf die Situation des syrisch-orthodoxen Klosters Mor Gabriel heißt es: „Nach Kenntnis der Bundesregierung befand sich eine Reihe von Liegenschaften seit langer Zeit im Besitz der Einrichtungen der syriakisch-orthodoxen Kirche, darunter der Stiftung des Klosters Mor Gabriel in der Provinz Mardin, war aber nicht als deren Eigentum registriert, da dies zwischen 1936 und 2002 gesetzlich nicht möglich war.“ Eigentümer seien vielmehr die jeweiligen syriakischen Dörfer gewesen. Mit einem Gebietsreformgesetz, das 2014 in Kraft getreten sei, seien einige Provinzstädte zu Großstädten erklärt worden, darunter auch die Stadt Mardin. Die betreffenden syriakischen Dörfer seien eingemeindet worden und hätten somit ihren Status als Personen des öffentlichen Rechts verloren „und ihr Eigentum fiel an das staatliche Schatzamt“. Die Bundesregierung begrüße, dass seit 2018 ein Teil der von der syriakischen Gemeinde beanspruchten Grundstücke an diese übertragen worden seien, habe aber keine Kenntnis über die genaue Anzahl oder die Flächengröße der betroffenen Grundstücke

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