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25.11.2019 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 1323/2019

Einflussnahme auf Gesetzentwürfe

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat zu einer weiteren Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (19/13382) zu möglicher Einflussnahme Dritter auf einen Gesetzentwurf (Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren, Bundesratsdrucksache 368/19) Stellung genommen. In ihrer Antwort (19/13810) schreibt sie, Gesetz- und Verordnungsentwürfe in der Form, in der sie in eine etwaige Verbändebeteiligung gegangen sind, sowie die von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwürfe würden der Öffentlichkeit, in diesem Fall auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums, zugänglich gemacht. Daneben würden zusätzlich die Stellungnahmen aus der Verbändeanhörung veröffentlicht. Änderungen seien daher transparent nachvollziehbar. Die Fragesteller hätten eine Vielzahl von identischen Kleinen Anfragen zu verschiedenen Gesetzentwürfen der Bundesregierung gestellt. Die Grenze zur administrativen Überkontrolle sei angesichts des Umfangs der Überprüfung der aktuellen Gesetzgebungstätigkeit und der Detailtiefe aus Sicht der Bundesregierung erreicht.

Zur Frage nach dienstlichen Kontakten von Mitgliedern und Vertretern der Bundesregierung mit externen Dritten heißt es, schon die Abfrage auf Leitungsebene habe bei einer Gesamtbetrachtung der identischen, zwischen dem 19. Dezember 2018 und dem 12. März 2019 beantworteten 57 Kleinen Anfragen die Grenzen der Zumutbarkeit erheblich überschritten. Dazu seien 4.674 Überprüfungen erforderlich gewesen. Dies sei regelmäßig mit erheblichem Aufwand verbunden. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche in der Regierung bestehe zudem nicht. Zu dem konkreten Anlass heißt es in der Antwort, die Abfrage habe ergeben, dass es keine Gespräche auf Leitungsebene mit externen Dritten gab.