Regierung lehnt Asbestgrenzwert ab
Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung steht einem rechtsgebietsübergreifenden Asbestgrenzwert im Bezug auf Recyclinggips ablehnend gegenüber. „Die Festlegung eines sogenannten Geringfügigkeitsschwellenwertes für Asbest in Feststoffen ist nach Auffassung der Bundesregierung nicht zielführend, da das Gefahrenpotential von Asbest in der Freisetzung des Stoffes liegt und nicht in seinem bloßen Vorhandensein. Auch geringfügige Gehalte an Asbest in Baustoffen können bei entsprechenden Arbeitsprozessen hohe Expositionen verursachen“, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/14464) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/13831). Darin hatte die Fraktion den Umgang mit Gips thematisiert.