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21.11.2019 Inneres und Heimat — Antwort — hib 1311/2019

Schengen-Evaluierungsmechanismus

Berlin: (hib/STO) Über den „Schengen-Evaluierungs- und Überwachungsmechanismus“ berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/13990) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/13631). Danach handelt es bei dem Mechanismus „um ein objektives Verfahren“, das mit einer EU-Verordnung für die Überprüfung der Anwendung des Schengen-Besitzstands eingeführt wurde.

„Auf der Grundlage von Fragebögen oder durch Ortsbesichtigungen zu spezifischen Aspekten des Schengen-Besitzstands werden Evaluierungsberichte zu den Ergebnissen und Bewertungen sowie den während der Evaluierung festgestellten Mängeln erstellt“, wie die Bundesregierung darlegt. Im Anschluss an einen Evaluierungsbericht und einen Vorschlag der Kommission verabschiede der Rat Empfehlungen zur Beseitigung der bei der Evaluierung festgestellten Mängel.

Damit der Evaluierungsmechanismus möglichst effizient ist, lege der evaluierte Mitgliedstaat der Kommission und dem Rat in der Regel innerhalb von drei Monaten nach Annahme der Ratsempfehlungen einen Aktionsplan zur Beseitigung der festgestellten Mängel vor, führt die Bundesregierung weiter aus. Die Kommission prüfe nach Konsultation der Ortsbesichtigungsteams die Angemessenheit des Aktionsplans und lege dem Rat ihre Bewertung vor.

Das Verfahren soll den Angaben zufolge sicherstellen, dass die Schengen-Staaten alle Schengen-Vorschriften korrekt und wirksam anwenden. Gleichzeitig stärkten die Evaluierungen das gegenseitige Vertrauen unter den europäischen Mitgliedstaaten. Deutschland beteilige sich daher mit Entsendung entsprechender Experten regelmäßig an den Evaluierungen anderer Mitgliedstaaten. Deutschland bringe sich daneben regelmäßig in der Ratsarbeitsgruppe Schengen-Angelegenheiten ein.