Ausgewogene Krankenhauslandschaft
Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung setzt sich für eine bedarfsgerechte stationäre Versorgung ein. Geachtet werde auf ein ausgewogenes Verhältnis von flächendeckend erforderlicher Regelversorgung und zentrumsorientierter Spitzenversorgung für hochspezialisierte und komplexe stationäre Leistungen, heißt es in der Antwort (19/13852) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/13481) der AfD-Fraktion.
Für die Krankenhausplanung und die Sicherstellung der flächendeckenden stationären Versorgung seien die Länder zuständig. Zur Sicherung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen der Spitzenversorgung und Regelversorgung gebe es jedoch Fördermöglichkeiten für bedarfsnotwendige Kliniken, die wegen ihrer ländlichen Lage und niedrigen Fallzahlen mit den pauschalierenden Entgelten nicht auskömmlich wirtschaften könnten.
Diese Häuser könnten einen Sicherstellungszuschlag erhalten. Für ländliche Krankenhäuser gebe es ab 2020 zusätzlich eine pauschale Förderung von 400.000 Euro jährlich zur Stärkung der flächendeckenden Versorgung.