Datenlage beim BAföG
Berlin: (hib/ROL) Die Bundesregierung teilt nicht die Ansicht der AfD-Fraktion, dass die Datenlage zur BAföG-Förderung von Menschen mit Migrationshintergrund unzureichend wäre. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/13953) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion (19/13465).
Gleichzeitig betont die Bundesregierung, dass eine Auswertung entsprechend der in § 55 Absatz 2 Nummer 1 BAföG abschließend bestimmten Erhebungsmerkmale nur nach Staatsangehörigkeit möglich ist, aber nicht nach dem jeweiligen Aufenthaltsstatus, an den § 8 BAföG für die Förderungsberechtigung anknüpft. Die Frage nach der Staatsangehörigkeit aus einem „Top-8-Asylherkunftsland“ lasse sich wegen einer technischen Umstellung der Datensätze beim Statistischen Bundesamt nur noch rückwirkend bis zum Jahr 2016 darstellen.
Danach lag die Zahl der durch BAföG-geförderten Studenten auf einem „TOP-8-Asylherkunftsland“ in 2016 bei 3.918, in 2017 bei 6.557, in 2018 bei 10.627. Bei sonstigen Ausländern ist die Zahl von 2010 von 28.433 auf 34.787 in 2018 gestiegen.