Einflussnahme auf Gesetzentwürfe
Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat zu drei weiteren Kleinen Anfragen der Fraktion Die Linke (19/13381, 19/13384, 19/13385) zu möglicher Einflussnahme Dritter auf Gesetzentwürfe (Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings, Bundesratsdrucksache 365/19; Regelung der Wertgrenze, Bundesratsdrucksache 366/19; Recht der notwendigen Verteidigung, Bundesratsdrucksache 364/19) Stellung genommen. In ihren Antworten (19/13809, 19/13811, 19/13812) schreibt sie, Gesetz- und Verordnungsentwürfe in der Form, in der sie in eine etwaige Verbändebeteiligung gegangen sind, sowie die von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwürfe würden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Daneben würden zusätzlich die Stellungnahmen aus der Verbändeanhörung veröffentlicht. Änderungen seien daher transparent nachvollziehbar.
Zur Frage nach dienstlichen Kontakten von Mitgliedern und Vertretern der Bundesregierung mit externen Dritten heißt es, parlamentarische Kontrolle sei politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle. Schon die Abfrage auf Leitungsebene habe bei einer Gesamtbetrachtung der identischen, zwischen dem 19. Dezember 2018 und dem 12. März 2019 beantworteten 57 Kleinen Anfragen die Grenzen der Zumutbarkeit erheblich überschritten. Dazu seien 4.674 Überprüfungen erforderlich gewesen. Dies sei regelmäßig mit erheblichem Aufwand verbunden. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche in der Regierung bestehe zudem nicht. Zu den konkreten Anlässen heißt es in den Antworten, die Abfragen hätten ergeben, dass es in keinem Ressort Gespräche, Termine oder Veranstaltungen auf Leitungsebene mit externen Dritten gab.