Recht auf Entschädigung
Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung rechnet mit 62.000 Menschen, die im Jahr des Inkrafttretens des neuen Sozialen Entschädigungsrechts (SER) 2024 berechtigt sein werden, eine Entschädigung nach dem SER zu erhalten. Das schreibt sie in ihrer Antwort (19/14904) auf eine Kleine Anfrage (19/13789) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Durch einen allmählichen Bestandsaufbau bei Neufällen sowie den weiteren Rückgang bei den Bestandsfällen, vor allem Opfern der beiden Weltkriege, werde bis zum Jahr 2028 mit insgesamt rund 51.000 Berechtigten gerechnet, schreibt die Regierung weiter.