Änderung des Bundesjagdgesetzes
Berlin: (hib/EIS) Die AfD-Fraktion legt einen Antrag zur Änderung des Bundesjagdgesetzes zum Schutz verletzter Tiere (19/15069) vor. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, das Bundesjagdgesetz auf eine rechtssichere Grundlage für jeden Inhaber eines gültigen Jagdscheins samt gültiger Waffenbesitzkarte zu stellen. Ziel soll es sein, dass im Straßenverkehr, durch Riss, zum Beispiel von Wölfen, oder in ähnlicher Weise verletzte Wild-, Weide- oder andere Tiere in genau definierten Lagen von ihren Leiden befreit werden können, sofern dies die schnellste und schonendste Wirkung biete. Um sich nicht der Wilderei, eines Verstoßes gegen das Waffenrecht oder Tierschutzgesetz oder einer versicherungsrechtlichen Pflichtverletzung schuldig zu machen, würden Jäger oft in solchen Situationen kein Risiko eingehen und davon absehen, verletzte Tiere durch einen Fangschuss von ihren Qualen zu erlösen, wenn sie nicht die zuständigen Jagdausübungsberechtigten sind.