Integrationskosten-Gesetz beschlossen
Berlin: (hib/SCR) Der Haushaltsausschuss hat am Mittwoch ohne Debatte den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen in den Jahren 2020 und 2021“ (19/14246) beschlossen. Der in einigen Punkten veränderten Vorlage stimmten Vertreter der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie der Fraktion Die Linke bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu. Die Vertreter von AfD und FDP stimmten gegen den Entwurf.
Der Gesetzentwurf soll am Freitag abschließend im Bundestag beraten werden. Durch die von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Änderungen verringert sich der Umsatzsteueranteil des Bundes 2019 um weitere 273,9 Millionen Euro. Für das Jahr 2020 wird der Umsatzsteueranteil des Bundes um weitere 500 Millionen Euro gegenüber dem Regierungsentwurf vermindert, der Anteil der Länder um weitere 500 Millionen Euro erhöht. Zudem ergab sich laut Antrag Änderungsbedarf im Finanzausgleichsgesetz aufgrund der aktuellen Steuerschätzung.