Richtlinien bei Rüstungsexporten
Berlin: (hib/PEZ) Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen dringen darauf, Schlupflöcher in den Rüstungsexportlinien zu schließen. Die Bundesregierung solle per Gesetz festlegen, dass der Genehmigungsvorbehalt für die Technische Unterstützung in Drittländern für alle Fälle einer Endverwendung gilt, fordern die Abgeordneten in einem gemeinsamen Antrag (19/14917). Darüber hinaus müssten die Investitionen deutscher Rüstungsunternehmen in ausländische Rüstungsunternehmen strikter kontrolliert werden.
Die Regelungslücken würden nicht durch die jüngst überarbeiteten Grundsätze für Rüstungsexporte geschlossen, heißt es zur Begründung. Sie könnten in der Praxis dazu führen, dass sich deutsche Rüstungsunternehmen an ausländischen beteiligen und eigene dorthin entsandte Mitarbeiter technische Unterstützung leisten. „Diese Kombination aus Ressourcen- bzw. Kapital- und Wissenszufluss ermöglicht bzw. erleichtert es deutschen Unternehmen, im Ausland über ein Beteiligungsunternehmen Rüstungsgüter zu entwickeln, zu produzieren und unabhängig von deutschen Rüstungsexport- und -kontrollvorschriften diese Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgüter auch in Kriegs- und Krisenregionen zu liefern“, erklären die Abgeordneten weiter.