Einführung des Tierwohlkennzeichens
Berlin: (hib/EIS) Die Bundesregierung plant die Einführung eines bundesrechtlich einheitlichen Tierwohlkennzeichens zur Kennzeichnung von Lebensmitteln tierischer Herkunft. Ein dazu vorgelegter Gesetzentwurf (19/14975) sieht eine Kennzeichnung auf freiwilliger Basis vor, die an die Erfüllung von über den gesetzlichen Mindesttierschutzstandard hinausgehende Anforderungen an die Haltung, den Transport und die Schlachtung von Tieren geknüpft werden soll. Im Rahmen einer Rechtsverordnung sollen die Anforderungen konkret geregelt werden. Außerdem ist eine regelmäßige Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen geplant.