Luftverkehrsteuer wird angehoben
Berlin: (hib/HLE) Um den Ausstoß von klimaschädlichen Treibhausgasen zu verringern und die Bürgerinnen und Bürger zum klimafreundlichen Handeln zu ermuntern, soll das in besonders hohem Maße klima- und umweltschädliche Fliegen weiter verteuert werden. Daher soll die Luftverkehrsteuer zum 1. April 2020 erhöht werden, heißt es in dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes (19/14938). Zur Begründung heißt es, die bisherige Bepreisung des Luftverkehrs bilde die auch im Vergleich zu anderen Verkehrsträgern besondere Klima- und Umweltschädlichkeit zum einen nicht ausreichend ab und habe zum anderen zu keiner nennenswerten nachhaltigen Veränderung der Wachstumsraten beim Passagieraufkommen und damit der Gesamtzahl der Flugbewegungen geführt. Ebenso wenig sei es zu einer Verkehrsverlagerung auf die Bahn gekommen.
Die Steuermehreinnahmen sollen im nächsten Jahr 470 Millionen Euro betragen und bis 2023 auf rund 850 Millionen Euro steigen. Die Steuermehreinnahmen würden auch zur Finanzierung der steigenden Ausgaben zur Bekämpfung des Klimawandels und der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen beitragen. Die Luftverkehrsteuer könne auf die Flugpreise aufgeschlagen und somit direkt an den Fluggast weitergegeben werden, wird erläutert.
Im Einzelnen ist vorgesehen, dass die Luftverkehrsteuer in den drei Distanzklassen von derzeit 7,50 Euro auf 13,03, von 23,43 Euro auf 33,01 Euro und von 42,18 EUR auf 59,43 Euro erhöht wird.
Der Entwurf ist identisch mit dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD auf Bundestagsdrucksache 19/14339.