Rechtsausschuss beruft Brandner ab
Berlin: (hib/MWO) Stephan Brandner (AfD) ist nicht länger Vorsitzender des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz. Mit Ausnahme der AfD-Abgeordneten stimmten alle Ausschussmitglieder zu Beginn der 71. Sitzung des Gremiums am Mittwoch für einen Abberufungsantrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Bereits in der vergangenen Woche hatten die Obleute der fünf Fraktionen die Abwahl Brandners beschlossen. Vorausgegangen war eine Rücktrittsforderung in der Sitzung am vergangenen Mittwoch.
Johannes Fechner (SPD) begründete den Antrag im Namen der Fraktionen. Der Geschäftsordnungsausschuss habe die Möglichkeit der von den Obleuten beantragten Abberufung eines Ausschussvorsitzenden bejaht. Die Zusammenarbeit mit Brandner sei durch dessen Äußerungen und seine fehlende Bereitschaft zur Mäßigung belastet. Branden lasse auch keine Einsicht erkennen und sei für das Amt des Vorsitzenden des Rechtsausschusses ungeeignet. Für die AfD wies der Abgeordnete Roman Reusch den Antrag zurück. Es gebe dafür keine Rechtsgründe.
Hintergrund der Entscheidung sind Äußerungen Brandners auf seinem Twitter-Kanal nach dem Terroranschlag in Halle und gegen die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an den Künstler Udo Lindenberg, die weithin Empörung ausgelöst hatten. Vertreter der antragstellenden Fraktionen hatten erklärt, Brandner habe weder menschlich noch politisch die notwendige Eignung für den Vorsitz im Rechtsausschuss und sei in dieser Funktion nicht tragbar. Brandner, der seinen Wahlkreis in Thüringen hat, hatte die Vorwürfe zurückgewiesen.
Nach der Abwahl Brandners wurde die Sitzung des Ausschusses für 15 Minuten unterbrochen. Anschließend übernahm der stellvertretende Vorsitzende Heribert Hirte (CDU) die Leitung der Sitzung.