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07.11.2019 Inneres und Heimat — Gesetzentwurf — hib 1246/2019

Gesetzentwurf zu Parlamentsverkleinerung

Berlin: (hib/STO) Die Fraktionen von FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen haben einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (19/14672) mit dem Ziel einer Verkleinerung des Bundestages bei künftigen Wahlen vorgelegt. Darin verweisen die drei Fraktionen darauf, dass die Zahl der Abgeordneten mit 709 seit der letzten Bundestagswahl deutlich über der gesetzlichen Sollgröße von 598 liegt. Gemessen an derzeitigen Umfragewerten sei es „nicht unwahrscheinlich, dass ein Bundestag, der aktuell gewählt werden würde, bei einem unveränderten Wahlrecht eine Mitgliederzahl von weit über 800 aufwiese“.

Nach dem Gesetzentwurf soll das System der personalisierten Verhältniswahl beibehalten, aber die Zahl der sogenannten Überhangmandate „und somit auch die Zahl der durch sie erforderlich werdenden Ausgleichsmandate“ deutlich reduziert werden. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei mehr Direktmandate erhält als ihr nach dem Verhältnis der Zweitstimmen zustehen würden, und ziehen Ausgleichsmandate für andere Parteien nach sich.

Um die Entstehung von Überhangmandaten möglichst zu vermeiden, soll das Verhältnis von Listen- und Direktmandaten nach dem Willen der drei Fraktionen zugunsten der Listenmandate auf etwa 60 zu 40 verändert werden. Dazu soll die Zahl der Wahlkreise von 299 auf 250 verringert, die Gesamtsitzzahl dagegen von 598 auf 630 erhöht werden. Zudem soll dem Gesetzentwurf zufolge „eine Vorabverteilung von Sitzen auf die Parteien in den Ländern“ entfallen, da auch dieses sogenannte Sitzkontingentverfahren „zu unnötigem Ausgleichbedarf für andere Parteien“ führe.

Mit dem Gesetzentwurf werde die Gefahr eines übermäßigen Ansteigens der Sitzzahl über die Sollgröße hinaus „insgesamt deutlich reduziert“, schreiben die drei Fraktionen in der Begründung. Damit werde die Größe des Bundestages „konstanter und vorhersehbarer“.

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