Wehr-Etat mit Änderungen beschlossen
Berlin: (hib/SCR) Der Haushaltsausschuss hat am Mittwochabend den Verteidigungs-Etat für das kommende Jahr gebilligt. Den Einzelplan 14 des Haushalts-Entwurfes der Bundesregierung (19/11800) nahmen die Ausschussmitglieder mit Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen AfD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen in geänderter Fassung an. Die Änderungs- sowie Entschließungsanträge der Oppositionsfraktionen fanden keine Mehrheit.
Die Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen bezogen sich unter anderem auf den Titel Dienstreisen (527 01 - 032), der durch die Koalitionsfraktionen von 52 auf 58 Millionen Euro angehoben wird. Die Erhöhung begründete die Koalition mit aktualisierten Ausgabeprognosen sowie mit Bezug auf das Programm „Kostenloses Bahnfahren für Soldatinnen und Soldaten“. Zudem soll durch einen Haushaltsvermerk unter anderem ausgeschlossen werden, dass das kostenlose Bahnfahren in Uniform als Sachbezug auf die Besoldung angerechnet werden muss. Die Änderungsanträge sind durch entsprechende Kürzungen in einem anderen Titel gegenfinanziert und erhöhen das Ausgabe-Plateau vorerst nicht.
Der Regierungsentwurf für den Verteidigungs-Etat sieht für das kommende Jahr Ausgaben in Höhe von 44,92 Milliarden Euro vor. Das sind 1,69 Milliarden Euro beziehungsweise 3,9 Prozent mehr als das Soll für 2019 von 43,23 Milliarden Euro. Auf Personalausgaben entfallen im Etatentwurf 19,25 Milliarden Euro (2019: 18,76 Milliarden Euro), auf militärische Beschaffungen 6,85 Milliarden Euro (2019: 6,5 Milliarden Euro). Für die Materialerhaltung in der Bundeswehr sieht der Etatentwurf 4,09 Milliarden Euro vor (2019: vier Milliarden Euro), davon allein 2,33 Milliarden Euro für die Erhaltung von Flugzeugen, Flugkörpern, Flugrettungs-, Sicherheits- und sonstigem flugtechnischen Gerät (2019: 2,3 Milliarden Euro). Für die Unterbringung der Soldatinnen und Soldaten soll Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) 5,4 Milliarden Euro ausgeben können (2019: 5,38 Milliarden Euro). Die internationalen Verpflichtungen der Bundeswehr, unter anderem für die Nato und für Auslandseinsätze, schlagen mit 1,83 Milliarden Euro zu Buche (2019: 1,61 Milliarden Euro).
Die Berichterstatter der Fraktionen thematisierten im Austausch mit der Verteidigungsministerin unter anderem Rüstungsprojekte, den Mittelabfluss und das Vergaberecht sowie die mittelfristige Finanzplanung des Ressorts mit Blick auf die Nato-Quote. Zudem ging es grundsätzlich um den Umgang mit sogenannten „25-Mio.“-Vorlagen des Verteidigungsministeriums. Dabei handelt es sich um beispielsweise bereits etatisierte Beschaffungsvorhaben des Ministeriums, die ab einem Volumen von 25 Millionen Euro vom Haushaltsausschuss gesondert freigegeben werden müssen.
Der Haushaltsausschuss wird die Einzelpläne des inzwischen von der Bundesregierung ergänzten Haushaltsentwurfes nach aktueller Planung bis zum 13. November 2019 beraten. Inzwischen liegt auch die für den Bundeshaushalt 2020 maßgebliche Steuerschätzung vor. Die sogenannte Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses ist für den 14. November 2019 vorgesehen. Die zweite und dritte Lesung des Haushaltsgesetzes in der Ausschussfassung ist vom 25. bis zum 29. November 2019 terminiert.