Bundesrat will zwei Regelbahnsteighöhen
Berlin: (hib/HAU) Der Bundesrat will in der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) zwei Bahnsteighöhen gleichwertig als Regelbahnsteighöhen verankern. Zudem sollen die Anforderungen an die Barrierefreiheit in das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) aufgenommen werden, „um dem Aspekt der Barrierefreiheit mehr Gewicht zu verleihen“. Das sieht der von den Ländern vorgelegte Gesetzentwurf „zur Verwirklichung der Barrierefreiheit im Eisenbahnverkehr“ (19/14819) vor.
Im Interesse der Verwirklichung des Ziels der Barrierefreiheit von Bahnanlagen und Fahrzeugen müssten die Gestaltung der Bahnanlagen, insbesondere der Bahnsteige, und die eingesetzten sowie künftig vorgesehenen Fahrzeuge aufeinander abgestimmt sein, heißt es in dem Gesetzentwurf. Aufgrund des seitens der Eisenbahninfrastrukturunternehmen - oft mit maßgeblicher Finanzierung des Bundes, der Länder und der Kommunen - erreichten Ausbaustands der Bahnsteige und der langjährig festgelegten Fahrzeugeinsatzkonzepte der Länder und Aufgabenträger erscheine eine kurzfristige einheitliche Bahnsteighöhe von 0,76 Meter über Schienenoberkante „nicht für alle Teilnetze als sachgerecht“ und behindere die zeitnahe und kostengünstige Verwirklichung des Ziels der Barrierefreiheit im Eisenbahnverkehr, schreibt der Bundesrat. Für die Zeit bis zur Verwirklichung einer einheitlichen Höhe von 0,76 Meter über Schienenoberkante sei daher eine Gleichstellung mit einer Bahnsteighöhe von 0,55 Meter über Schienenoberkante erforderlich.
Die Bundesregierung lehnt die vorgeschlagenen Änderungen ab. Es sei nicht zielführend, die Bahnsteige auf die eingesetzten Fahrzeuge abzustimmen. Aufgrund der längeren Nutzungsdauer der Infrastruktur (etwa 100 Jahre) und der dazu im Vergleich geringeren Nutzungsdauer der Fahrzeuge (etwa 30 Jahre) seien vielmehr die Fahrzeuge auf die Bahnanlagen abzustimmen und so zu gestalten, „dass barrierefreies Reisen möglich ist“, heißt es in einer Stellungnahme der Regierung.
Das Vorhaben, zwei Bahnsteighöhen gleichwertig als Regelbahnsteighöhen in der EBO für alle Verkehre zu verankern, entspricht aus Sicht der Regierung nicht dem Grundgedanken der Einheitlichkeit einer Bahnsteighöhe und einer hiermit verbundenen einfachen Gestaltung von Fahrzeugen für einen niveaugleichen Ein- und Ausstieg. Mit der Regelbahnsteighöhe von 0,76 Metern - wie derzeit in der EBO definiert - sei langfristig Barrierefreiheit zu erreichen. Durch eine gleichrangige Verankerung einer Bahnsteighöhe von 0,55 Metern sei hingegen möglicherweise eine einheitliche Bahnsteighöhe dauerhaft ausgeschlossen, „wenn die von den Ländern geforderten Zwischenstufen mit sogenannten ,55er-Bahnsteigen' zur Dauerlösung würden“, schreibt die Bundesregierung.