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06.11.2019 Finanzen — Ausschuss — hib 1236/2019

Förderung von E-Dienstwagen verbessert

Berlin: (hib/HLE) Die Förderung von E-Dienstwagen wird verbessert. Außerdem wird es weitere steuerliche Förderungen von Elektromobilität und Verbesserungen für Arbeitnehmer sowie weitere Änderungen im Steuerrecht geben. Der Finanzausschuss stimmte in seiner Sitzung am Mittwoch unter Leitung der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (19/13436, 19/13712) zu, nachdem die Koalitionsfraktionen zuvor über 30 Änderungen an dem Entwurf vorgenommen hatten. Zahlreiche Änderungsanträge, Entschließungsanträge und Anträge der Oppositionsfraktionen wurden von der Koalitionsmehrheit abgelehnt. Dem Gesetzentwurf in der vom Ausschuss geänderten Fassung stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zu. AfD- und FDP-Fraktion lehnten ab, während sich die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten.

In dem Gesetz ist vorgesehen, die private Nutzung von Dienstwagen länger als bisher geplant zu fördern. Wenn ein Dienstwagen auch privat genutzt wird, wird dieser Vorteil grundsätzlich mit einem Prozent des inländischen Listenpreises versteuert. Im vergangenen Jahr wurde für Elektro- und extern aufladbare Hybridfahrzeuge diese Versteuerung auf ein Prozent des halben Listenpreises pro Monat halbiert. Die bis Ende 2021 befristete Maßnahme soll bis zum Jahr 2030 verlängert werden, um nachhaltige Impulse für mehr Elektromobilität zu setzen und eine längerfristige Planungssicherheit zu schaffen. Zugleich wird die Mindestreichweite der geförderten Hybridfahrzeuge angehoben. Für die Anschaffung neuer rein elektrisch betriebener Lieferfahrzeuge wird eine Sonderabschreibung eingeführt. Weitere Verbesserungen betreffen die Nutzung von Ladevorrichtungen beim Arbeitgeber, Dienstfahrräder und Lastenfahrräder. Verbesserungen gibt es bei Jobtickets und für Berufskraftfahrer, für die ein neuer Pauschbetrag eingeführt wird. Außerdem ist vorgesehen, dass die Verpflegungskostenpauschale für Beschäftigte bei mehrtägigen Dienstreisen in Zukunft pro Tag 28 Euro statt bisher 24 Euro betragen soll. Für sogenannte eBooks gilt in Zukunft der ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent. Die ermäßigte Umsatzsteuer wird auch auf Erzeugnisse für Zwecke der Monatshygiene erhoben (bisher 19 Prozent).

Die CDU/CSU-Fraktion zeigte sich sehr erfreut, dass das umfangreiche Steuerpakt jetzt abgeschlossen werden könne. Ziel sei es, mehr E-Fahrzeuge in den Gebrauchtwagenmarkt zu bekommen, und das gehe am besten über die Fahrzeugflotten. Der innerstädtische Lieferverkehr solle Schritt für Schritt elektrifiziert werden. Die Fraktion verwies auch auf die Verbesserungen für Arbeitnehmer bei Dienstreisen und auf die per Änderungsantrag eingeführten Änderungen des Wohnungsbauprämiengesetzes. Damit werden ab 2021 Einkommensgrenzen, Förderhöchstsätze und Prämien deutlich angehoben.

Die SPD-Fraktion sprach von einer „sehr guten Weiterentwicklung des Steuerrechts“ und betonte die Technologieoffenheit der Mobilitätsförderung, die auch Wasserstofftechnologie einbinde. Verwiesen wurde darauf, dass es jetzt keine Veränderungen bei der Umsatzsteuer im Bereich des Bildungswesens gebe, gegen die von Bildungsträgern in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses Bedenken erhoben worden waren. „Zeit gekauft“ habe man sich auch beim Thema der steuerlichen Behandlung ausgefallener Kapitalforderungen (Verfall von Optionen). Die-SPD-Fraktion kündigte Regelungen zu einem späteren Zeitpunkt an.

Die AfD-Fraktion lehnte den Gesetzentwurf ab und warf der Koalition vor, mit der Ausweitung der E-Mobilitätsförderung auf den „Populismus auf der linken Seite des Plenums“ einzugehen. Dieselfahrzeuge seien ökologischer als bestimmte Hybridfahrzeuge, die mit diesem Gesetz gefördert würden. Auch gebe es keine Förderung synthetischer Kraftstoffe. Mit Ausnahme einzelner Verbesserungen wie für Arbeitnehmer und Berufskraftfahrer sei der Gesetzentwurf eine „große ideologische Mogelpackung“.

Nach Ansicht der FDP-Fraktion ist in dem Gesetzentwurf „nicht alles falsch, aber auch nicht alles gut“. Bei der Mobilitätsförderung gebe es „lenkende Eingriffe“. Technologieoffenheit sehe anders aus. Die einseitige Förderung von Elektroautos sei ökologisch und ökonomisch fragwürdig.

Die Linksfraktion begrüßte, dass auf die Änderungen der Umsatzbesteuerung im Bildungsbereich verzichtet worden sei. Kritisiert wurde der Mobilitätsteil des Gesetzes, durch den auch große E-SUVs gefördert würden. „E-SUVs braucht kein Mensch, und die muss man nicht fördern“, sagte ein Sprecher der Fraktion. Kritisch äußerte sich auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur E-Mobilitätsförderung. Hier schreibe die Koalition nur ihre schon bislang falsche Ausrichtung fort. Das Dienstwagenprivileg müsse ökologisiert werden, verlangte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

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