Geld- und Personalbedarf für das BMJV
Berlin: (hib/mwo) Auskunft über die Mitteleinplanung für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV; Einzelplan 07) im Entwurf zum Bundeshaushaltsplan 2020 gibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/14459) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/13680). So heißt es beispielsweise auf die Frage, welche Maßnahmen Mittelsteigerungen für die Institutionalisierung der Marktwächter begründen, dass ab dem Haushaltsjahr 2020 die bisher aus dem Projektförderungstitel Titel 684 03 finanzierten Marktwächter-Projekte „Digitale Welt“, „Finanzen“ und „Energie“ in die institutionelle Förderung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) überführt würden. Damit werde dem Koalitionsvertrag der laufenden Wahlperiode Rechnung getragen, wonach die vorhandenen Marktwächter durch eine finanzielle Förderung verstetigt werden sollen. Dies sei mit einer Mittelumschichtung verbunden. Weiter geht aus der Antwort unter anderem hervor, dass im Einzelplan 07 im Zusammenhang mit der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 zusätzliche Mittel in Höhe von drei Millionen Euro veranschlagt sind.