Korrekturbitten des BMWi
Berlin: (hib/PEZ) Um Korrekturbitten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) und nachgeordneten Behörden gegenüber Medien in verschiedenen Zeiträumen geht es in der Antwort (19/13353) auf Kleine Anfragen der AfD-Fraktion (19/12735, 19/12754, 19/12755, 19/12892, 19/12903, 19/12928,19/12931). Darin erklärt die Bundesregierung, in keinem Fall bei Medien unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen ersucht zu haben. Weiter heißt es, „in selten auftretenden Fällen“ werde einem Medium dann ein Hinweis gegeben, wenn die veröffentlichten Informationen oder Aussagen über das Handeln der Bundesregierung objektiv unzutreffend seien und das BMWi oder die Behörden seines Geschäftsbereichs einen Hinweis für geeignet und angemessen erachten. „Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise besteht nicht.“