Länder sind für Nationalparks zuständig
Berlin: (hib/SCR) Für Ausweisung und Betrieb von Nationalparks sind die Länder verantwortlich. Darauf weist die Bundesregierung in einer Antwort (19/13728) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/13218) hin. Die Fraktion hatte darin von der Bundesregierung erfahren wollen, wie diese die aktuellen Waldschäden durch Borkenkäfer, Krankheiten, Trocken- und Sturmereignisse bewertet. Explizit hatte die Fraktion nach einer Einschätzung für die Nationalparks Hunsrück-Hochwald, Eifel, Schwarzwald, Harz, Kellerwald-Edersee, Müritz, Vorpommersche Boddenlandschaft, Sächsische Schweiz, Berchtesgarden, Bayrischer Wald und Hainich gefragt.