Prüfung von Pflanzenschutzmitteln
Berlin: (hib/EIS) Um Verbraucher vor möglichen gesundheitlichen Risiken zu schützen, werden Pflanzenschutzmittel nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik zugelassen und für mögliche Rückstände in Lebensmitteln rechtlich verbindliche Rückstandshöchstgehalte auf EU-Ebene festgesetzt, die zuvor auf ihre toxikologische Akzeptanz geprüft wurden. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/13734) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/13273) hervor. Weiter heißt es, dass Höchstgehalte für Rückstände von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen in Lebensmitteln so niedrig wie möglich festgesetzt werden und so, dass Rückstände in dieser Höhe gesundheitlich unbedenklich für Verbraucher seien. Eine Überprüfung der wissenschaftlichen Aussagen der angeführten Publikationen einschließlich der darin zitierten Referenzen erfolge durch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Deren Ergebnisse würden erforderlichenfalls bei der gesundheitlichen Risikobewertung auf die Gesundheit, insbesondere von Kindern, Föten und Embryos sowie auf die Fruchtbarkeit von Frauen und Männern, berücksichtigt.