Evaluation von Fahrverboten Ländersache
Berlin: (hib/HAU) Über die Auswirkungen von Fahrverboten, die aufgrund von Stickstoffoxid-Grenzwertüberschreitungen erlassen wurden, liegen der Bundesregierung nach eigener Aussage „keine eigenen Erkenntnisse vor“. Die Luftreinhalteplanung und damit auch die Evaluierung der im Zuge der Luftreinhaltepläne getroffenen Maßnahmen lägen in der Zuständigkeit der Länder, heißt es in der Antwort der Regierung (19/13698) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/13250). Ebenso würden Anordnung und Überwachung von Verkehrsverboten in die Zuständigkeit der Länder fallen.