AfD-Nachfrage zur „Kameraüberwachung“
Berlin: (hib/HAU) Die AfD-Fraktion hat eine Nachfrage zu einer Antwort der Bundesregierung (19/11727) bezüglich der von den Abgeordneten angesprochenen „Kameraüberwachung auf Bundesfernstraßen“. In der dazu vorgelegten Kleinen Anfrage (19/14096) verweist die AfD-Fraktion auf die Aussage der Bundesregierung, dass ihr keine konkreten Informationen zur Kameraüberwachung von Bundesfernstraßen vorlägen, da der Bau, die Planung, die Erhaltung und das Betreiben der Bundesstraßen des Fernverkehrs im Rahmen der Auftragsverwaltung durch die Länder durchgeführt würden. Gefragt wird nun, ob der Bundesregierung grundsätzlich keine Kenntnisse zu Aufgaben vorliegen, die die Länder im Rahmen der Auftragsverwaltung wahrnehmen. Inwiefern der Regierung der Zugang zu Informationen zur Durchführung der Aufgaben „unmöglich“ ist, wollen die Abgeordneten auch erläutert haben.