Bundesrat zu Änderungen im Umweltrecht
Berlin: (hib/LBR) Damit Vollzugsbehörden dem illegalen Handel mit fluorierten Treibhausgasen angemessen begegnen können, fordert der Bundesrat, dass die Inverkehrbringer oder Verwender von fluorierten Treibhausgasen die vorausgehenden Inverkehrbringer, Hersteller oder Einführer mit Name, Anschrift und der gehandelten Menge auf Aufforderung mitteilen müssen. Das hat die Länderkammer in einer Stellungnahme (19/14379) zum von der Bundesregierung geplanten Entwurf eines Gesetzes zu Änderungen im Bereich des Umweltrechts (19/13439) formuliert. Insbesondere die Rückverfolgung der Handelswege vom Händler bis zum Hersteller oder Importeur sei bisher nicht möglich. Daher könne im Vollzug nicht festgestellt werden, ob die gehandelten Gase aus der Quote der europäischen Verordnung entnommen oder illegal eingeführt worden seien. Ein Abwarten bis zu einer umfassenden Reform des deutschen Marktüberwachungsrechts sei nicht vertretbar, schreibt der Bundesrat.
In ihrer Gegenäußerung lehnte die Bundesregierung den Vorschlag ab. Die vorgeschlagenen Regelungen seien aus Sicht der Bundesregierung „inhaltlich noch nicht ausgereift“. Die Vorschläge zu teilfluorierten Kohlenwasserstoffen und Erzeugnissen, die diese enthalten, seien technische Regelungen im Sinne der Notifizierungsrichtlinie, „die die Vermarktung der betroffenen Produkte wesentlich beeinflussen können“, schreibt die Bundesregierung.