Zustand des Bodensees
Berlin: (hib/LBR) Das Übereinkommen über den Schutz des Bodensees gegen Verunreinigungen hat sich bewährt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/14489) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/13421). Darin hatte sich die Fraktion nach dem ökologischen Zustand des Bodensees und Auswirkungen der Klimakrise erkundigt. In der Vorbemerkung schreibt die Bundesregierung, dass die Erhebung der wasserwirtschaftlichen Grundlagendaten in der Zuständigkeit der Länder liege und verweist auf Ausführungen in den Antworten an den Landtag Baden-Württemberg.
Weiter führt die Bundesregierung Details zum Übereinkommen über den Schutz des Bodensees gegen Verunreinigungen vom 27. Oktober 1960 aus. Die Bundesrepublik sei „keine Vertragspartei des Übereinkommens“, sei aber in der Internationalen Gewässerschutzkommission für den Bodensee (IGKB) durch Beobachter vertreten.