Korrekturbitten des Kanzleramts
Berlin: (hib/STO) Um Korrekturbitten des Bundeskanzleramtes geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/13083) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/12668). Danach gibt das Bundeskanzleramt lediglich in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn vom Kanzleramt veröffentlichte Informationen oder Angaben über die Bundesregierung objektiv unzutreffend wiedergegeben sind und es einen Hinweis für geeignet und angemessen erachtet.