Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage
Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage wieder einführt. Dies geht aus einem Antrag der Fraktion (19/14381) hervor, der am Donnerstagabend auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht.
In der Begründung schreibt die Fraktion, dass angesichts der nicht besetzten Stellen bei den Polizeien des Bundes die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit zur Verbesserung der Attraktivität einer polizeilichen Laufbahn beim Bund erforderlich sei. Darüber hinaus müsse davon ausgegangen werden, dass spezifische Belastungen des Polizeiberufs über den aktiven Dienst hinaus wirken. Dies gelte „insbesondere für besondere Belastungssituationen, die Betroffene oft Jahre oder Jahrzehnte beschäftigen“, könne aber auch „aus der beruflichen Befassung mit extremen Vorfällen resultieren, in deren Folge Informationen verarbeitet werden müssen, die schwer zu ertragen sind“.