Ja zum SED-Opfer-Rehabilitierungsgesetz
Berlin: (hib/mwo) Nach intensiver Diskussion hat der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz in seiner Sitzung am Mittwoch die Annahme des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der DDR empfohlen (19/10817, 19/12086). Das Plenum berät am Donnerstag abschließend über die Vorlage, mit der unter anderem die Rehabilitierungsgesetze entfristet und Schwierigkeiten bei der Rehabilitierung von Heimkindern begegnet werden sollen.
Für das Gesetz stimmten die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen. Die Fraktionen von FDP und AfD votierten dagegen, die Fraktionen von Linken und Grünen enthielten sich. Ebenfalls abgestimmt wurde über eine Reihe von Anträgen. In der Debatte verwiesen Vertreter der Koalitionsfraktionen auf die nach der öffentlichen Anhörung im September vorgenommenen Änderungen am Entwurf, sodass es jetzt ein gutes Ergebnis gebe. Abgeordnete der Oppositionsfraktionen kritisierten unter anderem, dass an den Berichterstattergesprächen zu dem Gesetzentwurf nur die Regierungsparteien teilgenommen hätten, was dem Thema nicht angemessen gewesen sei. Zudem seien gute Anregungen des Bundesrates nicht übernommen worden. Die AfD monierte die Gleichbehandlung verschiedener Opfergruppen.
Eine weitere längere Debatte entspann sich zum Thema „Aufhebung der Ersatzfreiheitsstrafe“, zu dem die Fraktion Die Linke einen Gesetzentwurf eingebracht hatte (19/1689). Abgeordnete der übrigen Fraktionen sahen bei diesem Thema zwar Gesprächsbedarf, lehnten die von den Linken vorgeschlagene Lösung aber mit großer Mehrheit ab. In die Diskussion flossen auch die Ergebnisse eines Besuchs einer Gruppe von Ausschussmitgliedern in der Berliner Justizvollzugsanstalt Plötzensee ein. Der Leiter der Anstalt hatte nach einer öffentlichen Anhörung zu dem Thema die Einladung zu einem Besuch ausgesprochen. Einige Abgeordnete äußerten Unverständnis darüber, dass Die Linke an ihrem Gesetzentwurf festhalte, obwohl sich alle Experten in der Anhörung gegen die darin enthaltenen Vorschläge ausgesprochen hätten.
Erneut von der Tagesordnung gestrichen wurden Gesetzentwürfe von AfD, Die Linke und FDP zum Thema Netzwerkdurchsetzungsgesetz (19/81,19/204, 19/218) sowie ein Antrag der AfD zur Befreiung der Antennengemeinschaften von der Vergütungspflicht für die Kabelweitersendung von Fernseh- und Hörfunksignalen gegenüber Verwertungsgesellschaften (19/5911). Der Ausschuss empfahl auf Antrag der Koalitionsfraktionen die Abgabe einer Stellungnahme und die Bestellung eines Prozessbevollmächtigten in dem Verfassungsbeschwerdeverfahren wegen der deutschen Klimapolitik vor dem Bundesverfassungsgericht (1 BvR 2656/18).
Wie der Ausschussvorsitzende Stephan Brandner (AfD) mitteilte, hat es bei den Mitgliedern des Gremiums erneut einen Wechsel gegeben. Für das ausscheidende stellvertretende Mitglied Burkhart Lischka rückt Marianne Schieder (beide SPD) nach. Zu Beginn der Sitzung hatte Brandner mitgeteilt, dass der Berliner CDU-Abgeordnete Jan-Marco Luczak wegen eines Anschlags auf sein Wahlkreisbüro nicht an der Sitzung teilnehmen könne.