Solidaritätszuschlag bei Kapitalerträgen
Berlin: (hib/HLE) Warum der Solidaritätszuschlag bei privaten Kapitalerträgen, die den Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro für Alleinstehende beziehungsweise 1.602 Euro für Verheiratete übersteigen, weiterhin erhoben werden soll, will die FDP-Fraktion mit einer Kleinen Anfrage (19/13956) in Erfahrung bringen. Angesichts des Festhaltens am Solidaritätszuschlag bei Kapitaleinkünften fragt die FDP-Fraktion, ob es überhaupt zu einer Abschaffung des Solidaritätszuschlags für rund 90 Prozent der Soli-Zahler kommen werde, wie die Bundesregierung angekündigt habe. Zudem will die Fraktion wissen, ob sich die Abschaffung des Solidaritätszuschlags bei der Abgeltungssteuer positiv auf die private Altersvorsorge auswirken würde.