Keine Medikamente zur Selbsttötung
Berlin: (hib/PK) Zwischen dem 1. Februar und 31. August 2019 sind beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sieben Anträge auf Erwerb eines tödlich wirkenden Medikaments zum Zweck des Suizids eingegangen. Das geht aus der Antwort (19/13198) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/12771) der FDP-Fraktion hervor.
Fünf Anträge wurde den Angaben zufolge nach Anhörung der jeweiligen Antragsteller abgelehnt. In zwei Fällen stehe eine Antwort der Antragsteller auf das Anhörungsschreiben des BfArM noch aus.
Nach Ansicht der Bundesregierung stellt die starke Lebensschutzorientierung des Grundgesetzes ein gewichtiges Argument für die Position dar, dass es grundsätzlich nicht Aufgabe des Staates sein kann, die Tötung eines Menschen durch staatliche Handlungen aktiv zu unterstützen.