Keine Bundesbank-Korrekturbitten
Berlin: (hib/HLE) Die Deutsche Bundesbank hat im April 2019 keine Korrekturen von Berichterstattungen unter anwaltlicher Hilfe erbeten. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/13122) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/12622), die sich nach solchen Korrekturbitten von Ministerien und Bundesbehörden erkundigt hatte. Die Bundesregierung weist in der Antwort darauf hin, dass die Deutsche Bundesbank keine nachgeordnete Behörde und bei Ausübung ihrer Befugnisse unabhängig sei. Die Deutsche Bundesbank gebe in Einzelfällen bei unzutreffender Berichterstattung einem Medium einen Hinweis. Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise bestehe nicht.
Die Antwort erfolgte aufgrund der Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7472.