Nudging als Regierungsinstrument
Berlin: (hib/ROL) Die Bundesministerien haben keine „Nudging“-Maßnahmen durchgeführt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/13042) auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion unter Bezugnahme auf deren Definition des Begriffs (19/12566).
Der Begriff „Nudging“ werde in der öffentlichen und wissenschaftlichen Diskussion unterschiedlich definiert, schreibt die Bundesregierung. Einmal als Synonym für die Idee des libertären Paternalismus, nach der Politikrichtlinien so zu gestalten sind, dass die Entscheidungsfreiheit des Einzelnen erhalten bleibt. In der öffentlichen Diskussion werde der Begriff „Nudging“ dagegen zuweilen ähnlich zu der von den AfD verwendeten Definition auf Maßnahmen bezogen, die Personen auf subtile Weise in ihrem Verhalten beeinflussen sollen.
Die Bundesregierung betont, dass es keinen übergreifenden „Nudging“-Ansatz der Bundesregierung gebe und daher keinen Anlass einer umfassenden Bewertung des „Nudging“-Ansatzes.