Strategische Verhinderung der Revision
Berlin: (hib/MWO) Der Bundestag soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auffordern, per Gesetz der strategischen Verhinderung der Revision entgegenzuwirken. Wie es in einem Antrag der Fraktion (19/14027) heißt, fehlt es im vierten Jahr nach Offenbarwerden des „Diesel-Skandals“ noch immer an einer höchstrichterlichen Endentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur zivilrechtlichen Haftung insbesondere des Herstellers gegenüber den Käufern von Diesel-Fahrzeugen, während bereits eine Fülle instanzengerichtlicher Entscheidungen existiere. Zu Berufungsurteilen komme es oft nicht, weil es einer gezielten Prozessstrategie der Volkswagen AG zu entsprechen scheine, Berufungsurteile und erst recht eine ungünstige Grundsatzentscheidung des BGH durch ein für den jeweiligen Prozessgegner günstiges außergerichtliches Vergleichsangebot zu verhindern. Zudem verweisen die Antragsteller auf ein bislang fehlendes auf Leistung gehendes Kollektivklageverfahren. Die Rechtslage sei daher insgesamt unbefriedigend und reformbedürftig. Die Bundesregierung solle dies in ihrem Gesetzentwurf auf Bundesratsdrucksache 366/19 zur Änderung zivilprozessualer Vorschriften berücksichtigen und einen Gesetzentwurf vorlegen, der ein effektives Kollektivklageverfahren einführt.