Grünen-Antrag zum Zivilprozessrecht
Berlin: (hib/MWO) Eine umfassende Reform des Zivilprozessrechts fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Durch die effektive Gestaltung von Verfahren und Abläufen müsse der Zivilprozess den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts gewachsen sein, heißt es in einem Antrag der Fraktion (19/14028). Der Regierungsentwurf eines „Gesetzes zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer zivilprozessrechtlicher Vorschriften“ (Bundesrats-Drucksache 366/19) werde diesen Anforderungen nur begrenzt gerecht. Der Bundestag solle die Bundesregierung daher auffordern, den Gesetzentwurf in mehreren Punkten nachzubessern. So sollten statt der Verstetigung des bislang befristeten Beschwerdewerts bei einer Revision zum Bundesgerichtshof in Zivilsachen funktionale Äquivalente zur Verhinderung einer etwaigen Überlastung des Bundesgerichtshofs (BGH) aufgenommen werden, und die derzeitige Möglichkeit, Berufungen ohne mündliche Verhandlung zurückzuweisen, sollte aufgehoben werden.