AfD will Aufenthaltsgesetz ändern
Berlin: (hib/STO) Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes (19/14067) vorgelegt, der am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Er sieht Neuregelungen für Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) sowie Resettlement-Flüchtlinge bei der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis vor.
In der Begründung führt die Fraktion aus, dass der Gesetzgeber für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis Asylberechtigten, anerkannten GFK- sowie Resettlement-Flüchtlingen „deutliche Erleichterungen gegenüber anderen Ausländern“ gewähre. Es würden lediglich „hinreichende Sprachkenntnisse“ und nur eine „überwiegende Lebensunterhaltssicherung“ verlangt.
Auch auf mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge beziehungsweise freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder vergleichbare Rentenaufwendungen werde verzichtet, „so dass ein Schutzberechtigter, der erst seit kurzem erwerbstätig und auf aufstockende Sozialleistungen angewiesen ist, in den Genuss einer Niederlassungserlaubnis kommen kann“, heißt es in der Vorlage weiter. Während andere Ausländer für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis seit mindestens fünf Jahren einen Aufenthaltstitel innehaben müssten, reiche bei einer „herausragenden Integrationsleistung“ ein Aufenthaltstitel seit drei Jahren, wobei die Zeiten des Asylverfahrens angerechnet würden. „Diese Privilegierung der oben genannten Zuwanderergruppe“ solle der Gesetzentwurf abschaffen.