FDP will Änderung des Telemediengesetzes
Berlin: (hib/STO) Um die Einwilligung der Nutzer von IT-Systemen in das Setzen sogenannter Cookies geht es in einem Antrag der FDP-Fraktion (19/14050), der am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Darin schreibt die Fraktion, der Europäische Gerichtshof (EuGH) habe klargestellt, „dass der deutsche Sonderweg bei der Umsetzung der Cookie-Regelung (Artikel 5 Absatz 3 der Richtlinie 2002/58/EG über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronische Kommunikation) unzulässig ist“. Cookies bedürften „einer ausdrücklichen Einwilligung, es sei denn, ihr alleiniger Zweck ist die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz, oder sie sind unbedingt erforderlich, damit ein Internetanbieter einen Dienst, den der Nutzer ausdrücklich wünscht, zur Verfügung stellen kann“.
Die Bundesregierung wird in dem Antrag aufgefordert, „das Telemediengesetz entsprechend dem Urteil des EuGH anzupassen“ und vorzusehen, dass das Setzen von Cookies grundsätzlich der Einwilligung der Nutzer bedarf. Auch soll sie nach dem Willen der Fraktion unter anderem durch Regelbeispiele klarstellen, „in welchen Fällen eine Ausnahme greift, insbesondere wann ein Cookie für die Erbringung eines Internetdienstes, den der Nutzer ausdrücklich wünscht, in der Regel technisch erforderlich ist“.