Korrekturbitten des BVA
Berlin: (hib/STO) Um Korrekturbitten des Bundesversicherungsamtes (BVA) gegenüber Medien geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/13146) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/12683). Danach gibt das Bundesversicherungsamt lediglich in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn vom BVA veröffentlichte Informationen oder Angaben über die Bundesregierung objektiv unzutreffend wiedergegeben sind und das Amt einen Hinweis für geeignet und angemessen erachtet.