Änderungsvorschläge zum Maserngesetz
Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung will mehrere Vorschläge des Bundesrates für Änderungen am Entwurf des Masernschutzgesetzes (19/13452) prüfen. Das geht aus einer Unterrichtung (19/13826) der Bundesregierung hervor.
So soll unter anderem geprüft werden, inwieweit die Erfassung der erlaubnispflichtigen Kindertagespflege als Gemeinschaftseinrichtung zwingend zur Folge hat, dass in diesen Fällen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene festzulegen sind und eine Überwachung durch das Gesundheitsamt notwendig wird.