Mobbing an Forschungseinrichtungen
Berlin: (hib/ROL) In einer Kleinen Anfrage (19/13751) möchte die FDP-Fraktion Auskunft zu Mobbing-Anschuldigungen in außeruniversitären Forschungseinrichtungen (AuFs) erhalten.
Die Abgeordneten greifen unter anderem ein Statement des Direktors der Max-Planck-Gesellschaft zu einem Mobbing-Fall auf und unterstreichen, dass der nach 20 Jahren neu gefasste und seit dem 1. August 2019 geltende Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zwar für künftige Fälle herangezogen werden kann, jedoch noch nicht für die Fälle gilt, die sich zuvor ereignet hatten und auf die sich eine frühere Kleine Anfrage FDP-Fraktion (19/11732) bezogen habe.
In ihrer Antwort (19/12165) ziehe sich die Bundesregierung mehrfach auf den Hinweis zurück, dass die dort angesprochenen Angelegenheiten den jeweiligen Aufsichtsgremien der AuF oblägen. Dabei gehörten eben diesen Aufsichtsgremien auch Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung an. Im Rahmen der Ausübung der Ämter der Regierung in den entsprechenden Gremien müsse daher eine genauere Auskunft möglich sein.
Die Abgeordneten möchten unter anderem wissen, wie die Bundesregierung das Vorgehen innerhalb der Max-Planck-Gesellschaft beurteilt. Ferner fragen sie, was genau sich aus Sicht der Bundesregierung durch den neu gefassten Kodex der DFG gegenüber der bisherigen Praxis ändert. Außerdem wollen die Abgeordneten wissen, ob aus Sicht der Bundesregierung das rechtsstaatliche Prinzip gewährleistet ist, wenn 34 Mobbing-Fälle der vergangenen fünf Jahre unter unzureichenden Regelwerken bearbeitet worden seien.