Regierung wartet Urteilsbegründung ab
Berlin: (hib/HLE) Der Bundesfinanzhof hat im Revisionsverfahren zur gewerbesteuerlichen Behandlung von „Hotelmietaufwand“ den Verfahrensbeteiligten bisher lediglich den Urteilstenor zugestellt. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/12980) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/12708) mit. Weiter heißt es, eine Veröffentlichung des Urteils zusammen mit den Urteilsgründen durch den Bundesfinanzhof stehe aktuell noch aus. Sobald das Urteil veröffentlicht sei, werde das Bundesministerium der Finanzen die Folgen aus der Entscheidung insbesondere in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder prüfen.