Elektronischer Rechtsverkehr
Berlin: (hib/MWO) Die AfD-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes vorgelegt, mit dem die den Rechtsanwälten mit dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (ERV-Gesetz) auferlegten Pflichten zur Berufsausübung aufgehoben werden sollen. Wie die Abgeordneten in dem Gesetzentwurf (19/13735) schreiben, sind die mit dem ERV-Gesetz beabsichtigten Verbesserungen im elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten entgegen den Erwartungen nicht eingetreten. Obwohl der Gesetzgeber der gesteigerten Sicherheit in der Begründung für die Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfaches eine herausragende Bedeutung beigemessen habe, zeichne es sich im Gegenteil durch gravierende Sicherheitsdefizite aus. Im Gegensatz zur aktuellen Rechtslage, die erst einen passiven und ab dem Jahr 2022 einen aktiven Nutzungszwang festschreibe, solle auf Freiwilligkeit und eigenverantwortliche Innovationsfähigkeit bei der Digitalisierung des Rechtsverkehrs gesetzt werden, heißt es weiter in dem Entwurf. Es bestehe keine Notwendigkeit, mit Fristen versehene schrittweise Nutzungspflichten einzufordern, um mittel- und langfristig den elektronischen Rechtsverkehr zu ertüchtigen.