Korrekturbitten des BPA
Berlin: (hib/STO) Um Korrekturbitten des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung (BPA) gegenüber Medien geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/13121) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/12610). Danach gibt das BPA lediglich in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn vom BPA veröffentlichte Informationen oder Angaben über die Bundesregierung objektiv unzutreffend wiedergegeben sind und das BPA einen Hinweis für geeignet und angemessen erachtet.