Korrekturbitten des BMAS
Berlin: (hib/STO) Um Korrekturbitten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/13081) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/12593). Danach gibt das BMAS lediglich in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn vom Ministerium veröffentlichte Informationen oder Angaben über die Bundesregierung objektiv unzutreffend wiedergegeben sind und das BMAS einen Hinweis für geeignet und angemessen erachtet.