Anhörung zum Grunderwerbsteuergesetz
Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss führt am Montag, dem 14. Oktober, von 12.45 bis 14.15 Uhr im Sitzungssaal E 400 des Paul-Löbe-Hauses eine öffentliche Anhörung zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes (19/13437) durch.
Damit soll die missbräuchliche Praxis der Steuervermeidung durch sogenannte „Share Deals“ beim Erwerb von Immobilien unterbunden werden. Die Praxis habe gezeigt, dass es besonders im Bereich hochpreisiger Immobilientransaktionen immer wieder gelinge, durch gestalterische Maßnahmen die Grunderwerbsteuer zu vermeiden, heißt es in dem Entwurf. Vorgesehen ist unter anderem die Absenkung einer Beteiligungsschwelle und die Verlängerung einer Frist.
Als Sachverständige sind geladen: Professor Heribert Anzinger (Universität Ulm), Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), Reinhold Hilbers (Finanzminister des Landes Niedersachsen), Professor Ulrich Hufeld (Helmut-Schmidt-Universität Hamburg), Institut Finanzen und Steuern, Professor Henning Tappe (Universität Trier) und ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss.
Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.