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07.10.2019 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 1088/2019

Bundesmittel für den ÖPNV

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung listet in ihrer Antwort (19/13209) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/12170) 38 Streckenabschnitte auf, auf denen in der Zeit vom 1. Januar 1990 bis 31. Dezember 1995 der Reisezugverkehr eingestellt oder durch eine Nichtbundeseigene Eisenbahn (NE) übernommen wurde. Mit dem seit 1. Januar 1996 gültigen Regionalisierungsgesetz sei die Zuständigkeit für Planung, Organisation und Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) auf die nach Landesrecht bestimmten Aufgabenträger übergegangen, teilt die Regierung mit. Daher lägen ihr ab diesem Zeitpunkt keine eigenen Erkenntnisse vor.

Weiter heißt es in der Antwort: Der Bund unterstütze die Länder bei der Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und zahlreicher innovativer Entwicklungen. Allein durch die sogenannten Regionalisierungs- und Entflechtungsmittel sowie durch das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz-Bundesprogramm erbringe der Bund gegenwärtig mehre als neun Milliarden Euro jährlich. Das entspräche mehr als der Hälfte der öffentlichen Finanzleistungen für den ÖPNV, schreibt die Regierung

Über die konkrete Verwendung dieser Mittel würden die Länder in eigener Zuständigkeit entscheiden. Im Rahmen der Umsetzung des Bundesprogrammes „Ländliche Entwicklung“ konzeptioniere das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) gemeinsam mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung derzeit im Rahmen eines Modellvorhabens eine Einrichtung, die interessierte Kommunen nach dem Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“ dabei unterstützen soll, „auf ihre konkrete Situation abgestimmte intelligente Mobilitätskonzepte zu entwickeln und umzusetzen“.

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